Hygieneschutzkonzept zum 24.11.2021

26. November 2021

Grundlage dieses Hygieneschutzkonzeptes sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, dem Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes und der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner jeweils gültigen Fassung sowie die eigenständigen Maßnahmen des Sportvereins SC GW Holtheim 1925 e.V. in Abstimmung mit der örtlichen Behörde.

Weitere Coronaregeln wurden seitens des Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. und Westdeutscher Fußballverband eingebunden.

 

Gültig zum 24.11.2021

Hygieneschutzkonzept SC GW Holtheim_24.11.2021.pdf

 

SC GW Holtheim 1925 e.V.

DER VORSTAND